Die Rettungsgasse

Mit 01. Januar 2012 wurde die Rettungsgasse in Österreich verpflichtend eingeführt.

Die Rettungsgasse ist auf baulich eigenständigen Richtungsfahrbahnen mit mindestens zwei Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung bei Staubildung verpflichtend.

Die Nichteinhaltung der Rettungsgasse bzw. Behinderung der Einsatzfahrzeuge kann zu Geldbußen bis € 2.180,00 führen. 

Was ist die Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder Schnellstraße bzw. Autostraße. Die Rettungsgasse ermöglicht das schnellere Vorwärtskommen von Einsatzfahrzeugen wie z.B. Polizei, Rettung, Feuerwehr, Fahrzeugen des Straßendienstes (ASFINAG) und des Pannendienstes wie z. B. Abschleppunternehmen, ÖAMTC, ARBÖ.

Wie bildet man die Rettungsgasse?

Vorausschauend müssen bei stockendem Verkehr alle Fahrzeuge, die den ganz linken Fahrstreifen befahren, so weit nach links wie möglich fahren und alle anderen so weit nach rechts wie notwendig, um dazwischen eine freie Fahrgasse zu bilden. Dabei soll auch der Pannenstreifen benützt werden. Die Fahrzeuge haben sich parallel zum Fahrbahnverlauf einzuordnen, da es durch schräg stehende Fahrzeuge zu weiteren Behinderungen kommt und auch das eigene Fortkommen im Stau damit erschwert wird.

 

  • Darf oder muss der Pannenstreifen mitbenutzt werden? Der Pannenstreifen soll mitbenützt werden, um eine möglichst breite Rettungsgasse zu bilden.

 

  • Wie verhält man sich auf Autobahnen oder Schnellstraßen, wo es keinen Pannenstreifen gibt? Man hat so weit als notwendig auseinanderzufahren, um die Rettungsgasse zu bilden.

 

  • Wie verhält man sich richtig bei einer Änderung der Anzahl der Fahrstreifen (Fahrbahnverengung, Reduktion von 3 auf 2 Fahrstreifen)? Man versucht ebenfalls bestmöglich eine Rettungsgasse zu bilden, sodass ein Einsatzfahrzeug die Richtung der Weiterfahrt frei wählen kann und nicht behindert wird.

 

  • Darf man bei einer Rettungsgasse auch den Fahrstreifen wechseln und dabei die Rettungsgasse queren? Ein Fahrspurwechsel über die Rettungsgasse ist nur zulässig, wenn man sich sicher auf der anderen Seite einordnen kann. Rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten zwischen den Fahrzeuglenkern ist unbedingt notwendig.

 

  • Darf bzw. muss, abgesehen vom Pannenstreifen, auch ein Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen mitbenutzt werden? Der Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen sollte nur so weit mitbenützt werden, um eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden. Er ist allerdings sofort zu räumen, wenn sich dort ein Einsatz- oder Straßendienstfahrzeug nähert.

 

  • Müssen Motorräder sich auch an der Bildung der Rettungsgasse beteiligen? Dürfen sie sich dazu nebeneinander positionieren? Ja, denn Motorräder dürfen die Rettungsgasse ebenfalls nicht befahren. Sich nebeneinander zu positionieren ist zwar nicht ausdrücklich erlaubt - mit einer Beanstandung ist in diesem Fall aber nicht zu rechnen.

 

  • Welchen Abstand muss ich zum Vordermann einhalten, wenn sich der Verkehr verlangsamt? Bei einem Verkehrsstillstand so viel, dass man im Bedarfsfall noch nach links oder rechts manövrieren bzw. ausweichen kann (Faustregel: mindestens eine halbe Fahrzeuglänge).

 

Wann muss die Rettungsgasse gebildet werden?

Die Rettungsgasse muss vorausschauend, schon beim Entstehen eines Staus gebildet werden, nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug wahrgenommen wird. Sie sollte außerdem bereits gebildet werden, bevor der Verkehr endgültig zum Stillstand gekommen ist, also bereits bei stockendem Verkehr. Aus welchem Grund die Verkehrsbehinderung entstanden ist, hat keine Bedeutung.

 

  • Ab wann spricht man von Stocken bzw. Stau? Wenn absehbar ist, dass es zu einem Stillstand kommen kann.

 

  • Ab welchen Zeitpunkt muss eine Rettungsgasse gebildet werden? Ab dem Zeitpunkt, an dem damit zu rechnen ist, dass sich ein Stau - und somit ein Stillstand - oder zumindest Schritttempo ergeben kann.

 

  • Ist die Rettungsgasse auch bei Überlastung zu bilden? Die Rettungsgasse ist nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei täglichen Überlastungsstaus zu bilden.

 

  • Ab wann darf die Rettungsgasse wieder aufgelöst werden? Die Rettungsgasse darf aufgelöst werden, sobald klar erkennbar ist, dass der Verkehr wieder flüssig in Bewegung gerät und mit keinem weiteren Stillstand mehr zu rechnen ist.

 

Quelle: http://www.rettungsgasse.com/

 

Hier finden Sie auch noch weitere Fragen und Antworten zum Thema Rettungsgasse.

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